Gute Ausbildung benötigt gute Ausbilder

Wie wird man Ausbilder? Um ausbilden zu dürfen, ist neben der persönlichen Eignung zunächst eine fachliche Eignung erforderlich. Entweder man hat eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in dem Bereich, in dem man ausbilden möchte oder einschlägige Berufserfahrung. Ob die Berufserfahrung ausreichend ist und die firmeninternen Gegebenheiten passen, beurteilt die zuständige IHK individuell. Die fachliche Qualifikation ist allerdings nur ein Baustein.

Ada-Schein

Sind persönliche und fachliche Eignung gegeben, muss eine pädagogische Grundbildung erfolgen, auch genannt: Ausbildereignung nach AEVO (Ausbildereignungsverordnung), im Volksmund auch manchmal Ada-Schein (Ada = Ausbildung der Ausbilder). In Kursen vermitteln die zuständigen Stellen Ausbildungsmethoden und rechtliche Rahmenbedingungen. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung kann der Ausbilder folgende Tätigkeiten ausüben:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
  • Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten
  • Bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Einen Ada-Schein kann zunächst im Grunde jeder machen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält man die Ausbildungsbefähigung. Wikipedia schreibt dazu:

Die Ausbildungsbefähigung haben grundsätzlich alle, die auch die AdA-Prüfung bestanden haben. Die Ausbildungsberechtigung bekommen nur die, die auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und deren Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK sowie alle anderen Kammern) eingetragen ist. Nur wer eine Ausbildungsbefähigung und Ausbildungsberechtigung hat, ist somit in Deutschland als Ausbilder/Ausbilderin anerkannt.

Wikipedia

Ausbilden ohne AEVO-Prüfung?

Von 2003 bis 2009 war die Verpflichtung, den Ada-Schein machen zu müssen, vorübergehend ausgesetzt worden. Man versprach sich davon, die Hürden für Betriebe zu verringern und erhoffte sich dadurch mehr Ausbildungsplätze. Stattdessen sank die Qualität der Ausbildung erheblich, so dass ab 2009 neue Ausbilder auch wieder Prüfungen ablegen mussten. Wer sich aber im Aussetzungszeitraum als Ausbilder eintragen ließ, darf auch weiterhin ausbilden.

Wo kann man Kurse und Prüfungen machen? Wende dich am besten an deine örtliche IHK.